Gemäß der gültigen EU-Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG können Straßenbetreiber, wie die ASFINAG, Benützungs- und Mautentgelte einheben.
"Die gewogenen durchschnittlichen Mautgebühren müssen sich an den Kosten für den Bau, den Betrieb und den Ausbau des betreffenden Verkehrsnetzes orientieren" (EU-Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG, Artikel 7, Abs. 9).
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und einer international besetzten Arbeitsgemeinschaft wurde ein einfaches System entwickelt, das dem Verursacherprinzip Rechnung trägt:
Die stärkere Beanspruchung der Straßen durch mehrachsige Fahrzeuge führt zu einer Staffelung der Tarife in drei Kategorien: Fahrzeuge mit 2 Achsen bezahlen 0,158 Euro/km (Kategorie 2), Fahrzeuge mit 3 Achsen 0,2212 Euro/km (Kategorie 3) und Fahrzeuge mit 4 und mehr Achsen 0,3318 Euro/km (Kategorie 4), alle Tarife exkl. 20 % USt. Diese System ist einfach und fair: jedes Fahrzeug bezahlt je nach Beanspruchung der Straße.
Die Regelung betrifft LKW, Busse und schwere Wohnmobile über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, die Achsen der Anhänger werden bei der Kategorisierung von Bussen und schweren Wohnmobilen jedoch nicht berücksichtigt.
Sondermautstrecken
Für besondere Abschnitte - Strecken, deren Herstellung, Erweiterung und bauliche bzw. betriebliche Erhaltung überdurchschnittlich hohe Kosten verursachen - gelten erhöhte Mauttarife pro Kilometer (Tarife exkl. 20 % USt., Kilometeranzahl gerundet):
*) In Fahrtrichtung Norden erfolgt die Mauteinhebung auf slowenischer Seite.**) Auf der A 13 gilt für LKW der Kategorie 4 zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr ein Nachttarif, der das Doppelte des Tagestarifs beträgt.
Nachttarif
Maßgeblich für die Anwendung des Nachttarifs ist die im Zeitpunkt der Durchfahrt durch die jeweilige Mautabbuchungsstelle im Mautsystem registrierte Zeit (dabei wird die Zeit der Funkuhr als Referenzzeitquelle herangezogen).
Für Fahrzeuge der Kategorie 4, für die der Nachttarif auf der A 13 nicht zur Anwendung kommt, aber aus technischen Gründen verrechnet wird, besteht für den Zulassungsbesitzer binnen 6 Monate ab Durchfahrt die Möglichkeit, über einen Antrag den Differenzbetrag zwischen Nachttarif und Normaltarif refundiert zu erhalten.
Die Formulare dafür finden sie auf www.asfinag.at.
Die Situation an den bestehenden Mautstellen (Sondermautstrecken)
An den 6 bestehenden Mautstellen inklusive Nebenmautstellen wird für Fahrzeuge der Kategorie 1 (PKW und Motorräder) wie bisher Maut eingehoben. Für Fahrzeuge der Kategorie 2 bis 4 (Zuteilung der Fahrzeuge zu den Kategorien siehe Grafik oben) fungieren die Mautstellen als Kontrollstellen, wobei jene Fahrzeuge, bei denen keine Beanstandung vorliegt, ohne anzuhalten die Mautstelle passieren können.
Tarife für einzelne Mautabschnitte
Die fahrleistungsabhängige Maut betrifft alle Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht.
Für LKW der Kategorie 4 gilt auf der A 13 zwischen dem Knoten Innsbruck Amras bzw. Innsbruck Wilten und der Staatsgrenze Brenner zwischen 22.00 Uhr und 05:00 Uhr ein erhöhter Mauttarif, auf allen anderen Strecken gelten die in der Tabelle angegebene Mauttarife zwischen 00:00 Uhr und 24:00 Uhr.
Um die Mauttarife einzelner Strecken exakt und schnell berechnen zu können, steht Ihnen auf der GO-Homepage https://www.go-maut.at/ ein einfach zu bedienender Mautkalkulator zur Verfügung.
Bezahlung der Maut
Pre-Pay-Verfahren:
Vorausbezahlung des Mautguthabens bei Vertriebsstellen (Tankstellen, Raststätten etc.), Aufladen der GO-Box durch Bargeld, Kreditkarten oder Bankomat im Wert von € 80,- bis € 500,-.
Post-Pay-Verfahren:
Bezahlen der Maut im Nachhinein über Kreditkarten, Tankkarten, Maestro oder Direktverrechnung über ein Bankkonto! Ein Fahrtennachweis ist tagesaktuell über das Internet abrufbar. Im Internet sind auch die Fahrten der letzen 6 Monate sowie das laufende Monat abfragbar. Auch das Downloaden der Fahrten ist möglich.
Wer keinen Internetanschluss hat, der kann die Daten auch als Ausdruck beim Call-Center bestellen. Hier fallen aber Kosten in Höhe von € 5,- je Zusendung und Fahrzeug an.